Das Kantonale Kuratorium für Kulturförderung unterstützt Jugendmusiklager von Musikschulen, regionalen und kantonalen Vereinen sowie nationalen Organisationen.
Es werden Beiträge pro teilnehmende/r Jugendliche/r aus dem Kanton Solothurn gesprochen. Ebenfalls berücksichtigt wird die Dauer des Lagers. Bei besonders innovativer Werkwahl (z.B. Solothurner Komponist/innen) kann ein Bonus gesprochen werden für die öffentlichen Konzerte.
Mehr Informationen zur Beitragsbemessung bei Jugendmusiklagern finden Sie auf dem Merkblatt zur Unterstützung von Jugendmusiklagern.
Voraussetzungen:
1. Es müssen mindestens 15 jugendliche Musiker/innen teilnehmen.
Benötigte Gesuchsunterlagen:
1. Liste der Teilnehmenden (Name, Adresse, Alter)
2. Liste der Musiklehrer/innen
3. Konzertprogramm (Stück/Komponist)
4. Konzertorte (Ort/Datum)
5. Budget mit Finanzierungsplan
Antrag:
Mittels Gesuchsformular mindestens 10 Wochen im Voraus an:
oder per E-Mail an: corinne.kramer@dbk.so.ch.